Restaurant- und Bar-ABC

Im Restaurant- und Bar-Bereich gibt es immer etwas Neues, aber auch Altbekanntes, das man schon mal in den Fokus rücken sollte. Hier sind einige Begriffe, die mit Restaurant und Bar in Bezug gesetzt werden können:

Corona

Die Pandemie hat der Gastronomie schwer zu schaffen gemacht. Hygienekonzepte mussten erstellt und umgesetzt werden, zwischendurch mussten die Betriebe schließen. Herbe Verluste für Restaurants und Bars! Und ob nach dieser feier- und ausgeharmen Zeit das Corona-Bier noch viele Abnehmer finden wird, ist fraglich.

Getränkekarte

Eine Getränkekarte kann im Restaurant zusätzlich zur Speisekarte ausliegen, wird aber meist nicht den Umfang der Getränkekarte einer Bar erreichen. Schließlich geht es im Restaurant um das Essen, in der Bar möchte man eher exquisite und exklusive Getränke zu sich nehmen. Entsprechend wird in der Getränkekarte der Bar eine kleine Abteilung mit kleinen Speisen enthalten sein, damit die Gäste sich etwas zum Knabbern bestellen können.

Sterne

Restaurants können Sterne haben, Bars haben sie höchstens bei Bewertungen. Die Sterne bei einem Restaurant werden vom Guide Michelin vergeben, einem Hotel- und Reiseführer, den es in verschiedenen Versionen und vielen Ländern gibt. Die Prüfer des Verlags besuchen die Restaurants und beurteilen das Essen nach verschiedenen Kriterien. Danach werden kein Stern bis drei Sterne vergeben, wobei ein Stern einen Stopp wert, zwei Sterne einen Besuch wert und drei Sterne eine Reise wert bedeuten.

Teppiche

In Restaurants und Bars liegen häufig Teppiche, denn sie machen die Atmosphäre behaglicher. Hat der Betrieb eine Kaminecke oder gar ein Kaminzimmer, kommt man um einen schönen Teppich gar nicht herum. Die Teppich müssen natürlich sehr robust und gleichzeitig pflegeleicht sein. Teppiche dieser Qualität ebenso wie Wohnzimmer Teppiche findet man bei Trendcarpet, einem Online-Shop, in dem man eine große Auswahl an Fußbodenbelägen findet, und das zu guten Preisen.

Trinkgeld

Auch wenn in Deutschland die Bedienung im Preis inbegriffen ist, gehört es zum guten Ton, ein Trinkgeld zu geben. Damit honoriert man den guten persönlichen Service. Außerdem gehören die Gehälter in der Gastronomie nicht zu den höchsten, und mancher Ober und manche Kellnerin sind froh, mit den Trinkgeldern ihr Einkommen aufstocken zu können. Das Trinkgeld sollte zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrages ausmachen. Mittlerweile kann das Trinkgeld auch bei Kartenzahlung elektronisch abgerechnet werden.

Weihnachtsfeier

Viele Weihnachtsfeiern fanden vor der Pandemie in Restaurants statt. Aber auch die Bars konnten nicht klagen, denn häufig wurde die nächstgelegene Bar noch für einen Absacker nach dem guten Essen im Kollegenkreis frequentiert. Hoffen wir, dass in diesem Jahr wieder Weihnachtsfeiern für Firmen oder Familien in Restaurants mit anschließendem Barbesuch möglich sind – für die Gäste, noch mehr aber für die Gastronomie!